Grund(ab)sicherung
Tritt der Fall ein, dass Sie zurzeit Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig selbst bestreiten können, können Sie finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Arbeitslosengeld II (ALG II) – beantragen. In den Kreisen Wesel, Kleve und Duisburg sind die Jobcenter zuständig für die Grundsicherung der Arbeitssuchenden. Die Leistungsabteilung ist im Kreis Wesel ...weiterlesen "Grund(ab)sicherung"