

Für die Agentur für Arbeit gelten Sie als Berufsrückkehrerin, wenn Sie
Ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung
wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder
der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in
angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
Berufsrückkehrerinnen sind für die Arbeitsagentur ein besonders zu berücksichtigender Personenkreis. „Grundsätzlich können Sie das gesamte Angebot von Beratungs- und Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit nutzen, sofern Sie die individuellen Forderungsvoraussetzungen erfüllen.“ (Quelle:Agentur für Arbeit)
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderungen, sondern jeder Fall wird einzeln geprüft. Vereinbaren Sie jedoch in jedem Fall einen Gesprächstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und melden Sie sich arbeitslos (arbeitssuchend reicht in diesem Fall nicht).
| Wichtig: | Achten Sie darauf, dass Sie als Berufsrückkehrerin geführt werden. Ihr Status als Berufsrückkehrerin bleibt für Sie bis zur endgültigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bestehen. |
Wenn Sie im Kreis Kleve leben und Arbeitslosengeld II beziehen, werden Sie als Berufsrückkehrerin in Ihrer Kommune von einem Fallmanager bzw. einer Fallmanagerin betreut und beraten. Das gilt auch, wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Im Kreis Wesel wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige ARGE.
Tipp:
Spätestens am Tag vor dem 15. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes arbeitslos melden.
Frauen und Beruf |
- Aufsichtsbedürftig sind Kinder unter 15 Jahren, d.h. am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit. |