

Um den Lebensunterhalt zu sichern, muss ein regelmässiges Einkommen zur Verfügung stehen. Wer ihn in der Partnerschaft oder Ehe verdient, ist auf den ersten Blick nicht entscheidend. Auf den zweiten Blick schon.
Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit häufiger als Männer. Der häufigste Grund für die Berufsunterbrechung ist eine Familiengründung. Familienzeiten sind in der Regel Frauenzeiten. Lange berufliche Auszeiten haben für Frauen Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen:
Kommt dieses –übrigens immer noch weit verbreitete- Versorgungsprinzip ins Wanken, sei es durch Trennung, Scheidung oder Arbeitslosigkeit des (Ehe-) Partners - oder schlimmstenfalls alles zusammen, müssen viele Frauen nicht nur einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf schaffen, sondern gleichzeitig auch dafür sorgen, dass der Lebensunterhalt weiter gesichert bleibt.
Gleichgültig, aus welcher persönlichen Situation heraus Sie die Berufsrückkehr planen:
Nehmen Sie unbedingt frühzeitig Kontakt zu Ihrer Arbeitsagentur auf und melden sich arbeitslos. Als Berufsrückkehrerin können Sie sich auch dann arbeitslos und nicht nur arbeitssuchend melden, wenn Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen.
Gleichgültig, aus welcher persönlichen Situation heraus Sie die Berufsrückkehr planen: |
Wenn Sie schon lange arbeitslos sind und „wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig bestreiten können“, können Sie finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) II – Arbeitslosengeld II- beantragen.
Für die Antragstellung und Bewilligung von ALGII sind im Kreis Kleve die Ämter für Arbeit und Soziales in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.
Im Kreis Wesel gibt es hierfür die ARGE
Wer für Sie zuständig ist, wo Sie Ihren Antrag stellen können, welche Angebote es vor Ort für Sie gibt, finden Sie in der Navigation unter Grund(ab)sicherung.
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EXTRA
Alleinerziehend
Unabhängig von den jetzt nötig werdenden Behördengängen bietet sich ein Beratungsgespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten (Kreis Kleve, Kreis Wesel) an Ihrem Wohnort an, um zusätzliche Schritte und Wege abzuklären. Auch die Fachstelle Frau und Beruf Kreis Wesel „lotst“ Sie weiter – insbesondere mit Blick auf Ihren beruflichen Wiedereinstieg.
Grundsätzlich gilt also auch hier: Nicht warten – starten; holen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen und die Ihnen zusteht.
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