


Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.
Voraussetzung ist, dass das Kind nur bei dem einen Elternteil lebt, das die elterliche Sorge allein trägt. Der Anspruch auf die zwei weiteren Monate besteht nur dann, wenn sich das frühere Einkommen entsprechend reduziert.
Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67 Prozent von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. |
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